lunatic head geschaeftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Jeder Auftrag des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von Lunatic GmbH schriftlich bestätigt werden. Mit der Vertragsunterzeichnung oder Entgegennahme der Auftragsbestätigung akzeptiert der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages oder allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht der ganze Vertrag ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen. Ist dies nicht möglich, sind sie ersatzlos zu streichen. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen – auch Erklärungen unserer Verkaufsbüros und Vertreter – sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsgültig.

1.2 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung unserer Ansprüche, so ist Lunatic GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird dies abgelehnt, kann Lunatic GmbH unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten.

1.3 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Liefer-, Verpackungs- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.

1.4 Schadenersatzforderungen des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn Lunatic GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis der Lunatic GmbH voraus. Kosten, die daraus entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Für Bereiche, die durch diese und allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts und seiner Nebenerlasse.

2. Lieferbedingungen

2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Versand. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde verursacht hat, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei Lunatic GmbH. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von Lunatic GmbH überschritten, so kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

2.2 Unvorhergesehene Lieferverzögerungen, wie z.B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, z.B. durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung usw. berechtigen Lunatic GmbH, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall der hemmenden Ereignisse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Werden vereinbarte Quantitäten vom Käufer nicht innert vereinbarter Frist spezifiziert und abgerufen, so ist die Lunatic GmbH berechtigt, den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass dem Käufer darauf Schadenersatzansprüche gegen Lunatic GmbH erwachsen würden. Stattdessen kann die Lunatic GmbH vom Käufer auch die sofortige Abnahme der gesamten Restmenge gegen Sicherstellung des Kaufpreises verlangen.

3. Preise und Versand

3.1 Die gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt, zuzüglich der gesetzlichen MwSt und Versandkosten. Anders lautende ausdrückliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

3.2 Der Versand unserer Wahl erfolgt ab Werk auf Gefahr des Kunden, auch wenn eigene Transportmittel verwendet werden.

3.3 Für Bestellungen unter Fr. 150.- wird ein Klein-Mengenzuschlag von Fr. 50.- erhoben.

4. Zahlungen

4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlicher Bestätigung. Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist Lunatic GmbH berechtigt, Zinsen in der Höhe der von Grossbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen, jedoch mindestens 8% p.a. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von Lunatic GmbH für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam. Lunatic GmbH behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu 2/3 der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.

5. Reklamation/Mängel/Haftung

5.1 Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen sind Lunatic GmbH nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb 8 Tagen unter genauer Angabe des Mangels und Verweis auf Lieferschein- oder Rechnungsnummer anzuzeigen, ansonsten die Kaufsache als genehmigt gilt. Verborgene Mängel müssen sofort nach Feststellung ebenso gemeldet werden, wobei eine Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gilt. Ware, die weiterbearbeitet oder verarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden.

Lässt der Kunde die Ware bei Lunatic GmbH auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen vom Empfang der Rechnung an, die von Lunatic GmbH über die Ware erteilt wurde. Lunatic GmbH ist verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit zur Inspektion der auf Lager genommenen Ware zu gewähren. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat Lunatic GmbH nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach
Ablehnung der Mängelrüge durch Lunatic GmbH ein. Mängelrügen entbinden den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

5.2 Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Haftung von Lunatic GmbH ist beschränkt auf den Auftragswert der mangelhaften Lieferung. Bei Sonderposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, dass Ausschussware geliefert sei.

5.3 Für normalen Verschleiss von Masterbändern oder sonstigen Produktionsmaterialien haftet Lunatic GmbH nicht. Bei Verlust oder Beschädigung eines Masterbandes, Filmes oder sonstige Produktionsmaterialien haftet Lunatic GmbH, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt, lediglich für die Kosten einer Kopie. Dies gilt auch, wenn keine Sicherheitskopie vorliegt. Lunatic GmbH ist nicht verpflichtet, von Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Masterbänder oder sonstige Produktionsmaterialien gegen Gefahren irgendwelcher Art (z.B. Feuer, Einbruch, Wasser) zu versichern.

5.4 Rücksendungen nachweislich von Lunatic GmbH gelieferter Ware dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung erfolgen.

6. Zahlungsunfähigkeit/Konkurs

6.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Konkurs des Kunden ist Lunatic GmbH berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Kunden sicherzustellen, zurückzunehmen und ihre Leistungen aus dem Kaufvertrag so lange zurückzubehalten, bis ihr der Kaufpreis sichergestellt ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Wird ihr der Kaufpreis nicht innert einer angemessenen Frist von 4 Monaten sichergestellt, kann die Lunatic GmbH ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen, bleiben die verkauften Waren Eigentum von Lunatic GmbH. Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, dass Lunatic GmbH bei Verzug des Kunden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht.

7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb veräussern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

8. Produktion: Warenkennzeichnung/Urheberrechte

8.1 Jede Veränderung der gelieferten Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoss dagegen Ansprüche gegen Lunatic GmbH geltend gemacht werden, ist Lunatic GmbH davon freizustellen. Lunatic GmbH weist darauf hin, das dem Export ihrer Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Lunatic GmbH lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

8.2 Bei Herstellung der Tonträger durch Lunatic GmbH gewährleistet der Kunde, dass Ton- und Datenträger, Inhalt desselben, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzliche Vorschriften und Verbote verstossen. Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien oder für die gewünschte Ausführung alle erforderlichen (musikalischen, textlichen oder grafischen) Urheber- und Nutzungsrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und muss dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen. Lunatic GmbH ist nicht dafür verantwortlich, zu prüfen, ob durch Produkte und Ausführung etwaige Rechte Dritter verletzt werden und führt derartige Prüfungen auch nicht durch. Der Kunde haftet vollumfänglich für alle etwaigen Verletzungen entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche Dritter, und hält Lunatic GmbH schad- und klaglos, inklusive des Aufwandes bei Lunatic GmbH zur Klärung und Abwendung solcher Ansprüche. Betreffend Urheberrechte erteilt die SUISA / GEMA Auskunft.

9. Exportbeschränkung

Die Lunatic GmbH weist ausdrücklich drauf hin, dass die LUNATIC-Erzeugnisse im Ausland durch verschiedene Patente geschützt sind. Vor geplanten Exporten hat der Käufer daher die Genehmigung der Lunatic GmbH einzuholen.

10. Die Freistellungserklärung

Sie ist gemäss Anhang ein integraler Bestandteil der Geschäfts- und Lieferbedingungen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Das Rechtsverhältnis zwischen der Lunatic GmbH und dem Käufer untersteht schweizerischem Recht.

11.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist CH-4500 Solothurn. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen Lunatic GmbH, ist das für Solothurn zuständige Bezirksgericht. Für Kunden mit ausländischem Wohnsitz ist ebenfalls das Bezirksgericht in Solothurn zuständig. Die Lunatic GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen ordentlichem Gerichtsstand zu belangen.

Bellach, 1. Januar  2010

General Terms and Conditions of Trade

1.  Application

The following General Terms and Conditions of Trade automatically constitute an integral part of all quotations and order confirmations and apply to all particulars not otherwise reciprocally specified in writing. To have any validity, specific purchaers’s conditions require our written consent.

2. Conclucison of contract

The contract to supply shall count for both parties as being in existence from the time that we confirm acceptance of your purchase order in writing on receipt of same.

3. Scope of our obligations

Our performance obligations shall exclusively be as defined in the specification which forms part of our order confirmation. All supplementary performances and all subsequent changes requested by the purchaser, where accepted by ourselves, shall separately  chargeable.

4.  Prices

Unless otherwise agreed in writing, our prices are quoted net, unpacked, FCA works in Switzerland (incoterms 2000), insured, payable in freely available Swiss francs. All expenses associated with despatch and costs of freight plus any charges or taxes or whatever kind are chargeable to the purchaser and will be based on the tariffs applicable on the day of delivery. Our tender prices are binding provided the order is places within the offer period quoted in the tender.

5. Payment conditions

Payments shall be made in accordance with the terms mutually agreed in writing and without retentions. In the event that the purchaser fails to comply with the agreed payment conditions, we shall be entitled to charge 1 %  a month default interest. Furthermore we may make prior settlement of the outstanding arrears a condition for further supply and insist on advance payment for future deliveries.

6. Delivery time

We will specify the delivery time using our best judgement. Non-compliance with a scheduled deadline shall not entitle the purchaser to cancel the order, nor to seek damages or compensation. The delivery time shall commence from the date of order confirmation, provided that the process of clarifying technical details has been completed by that date and the agreed down payment, where applicable, ahs been received. Shortages of raw materials, tool breakage, freight difficulties, unrest and similar disruptions which make the order impossible to fulfil or disproportionately impractical or expensive, shall realease us from our obligations to deliver. Claims for compensation will not be entertained.

7.  Passing of risk, freight and insurance

Risk shall pass to the purchaser when the goods are handed over to the first carrier. Goods will be shipped in accordance with the purchaser’s instructions. We will arrange insurance cover for freight damage against all risk ex works in Switzerland to the end customer.

The insurance cover lasts a maximum of 60 days from loading at our works in Switzerland. Complaints can only be accepted if reiceived within seven days of the goods arriving at the end customer in the case of truck, rail, post and air freight or three days in the case of sea freight. Complaints must be in writing and supported by documentation.

8.  Retention of title

Goods supplied by us shall remain our property until pament is received in full.

9. Guarantee

Manufacturer’s guarantee runs for twelve months  or 1800 working hours (whichever comes first) of single-shif t operation from the date of commissioning according to the buy-off report. We warrant for defects which arise on any parts during the guarantee period, subject to proper operation and maintenance and normal wear, and which can be shown to be due to design faults, poor materials or defective workmanship.
Such parts will be either replaced free of charge, repaired or reimbursed, at our discretion. Replaced parts become our property.
Travel time, delays beyond our control, and travel and freight costs incurred bay our service engineers will be charged to the purchaser. Our liability shall be limited in all cases to direct losses only and shall be nullified in the event of improper operation, neglect, accident, intervention by unauthorised persons or the implementation of modifications in any form by third parties, without our written consent. Technical defects

shall not entitle the purchaser to withhold due payments. In the event that the purchaser falls into arrears with is payments, this shall release us from our functional guarantee obligations until such time as the purchaser fulfils its payment obligations.
Our manufacturer’s guarantee does not apply to parts subject to natural wear. All claims under the manufacturer’s guarantee must be submitted to us in writing before the expiry of the guarantee period. We reserve the right to make design modifications to our products at any
time; however, this shall not oblige us to carry out the same modifications on previously supplied equipment. All liability in respect of further entitlements, such as consequential losses, lost production, lost or reduced profits etc;  is excluded.

10. Technical and commercial documents

All drawings, diagrams, technical documents, tenders etc. are confidential and remain our intellectual property. They are entrusted to the car of the purchaser for its personal use and must not be copied, published or made accessible to third parties. In the case of an offence, we reserve the right to take legal action. In the event that an order is not placed, all documents shall be returned to us on request.

11. Place of fulfilment, applicable court and law

The place of fulfilment and applicable court is CH-4500 Solothurn. Our legal relationship is subject exclusively to swiss law.

 

Bellach, 1st January 2010


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